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Reality Twist forciert Grundsatzdebatte in der "Hakenkreuz-Frage"

Die Darstellung verfassungsfeindlicher Symbole in Medien ist nur innerhalb strikter Parameter wie im Rahmen der politischen Aufklärung erlaubt. Ein Münchner Entwickler versucht nun die Anwendbarkeit der sogenannten "Sozialadäquanzklausel" in Bezug auf Games zu klären.

st30.11.2010 14:16

Die grundsätzliche Rechtslage ist eindeutig: Die Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole ist in Deutschland verboten. Das gilt auch für Spiele und so erscheint seit vielen Jahren kein Game in Deutschland, in dem etwa ein Hakenkreuz zu sehen ist. Doch genau das könnte sich ändern. Der Münchner Entwickler Reality Twist versucht derzeit eine Grundsatzdebatte anzustoßen, die das Ziel hat zu klären, ob die sogenannte Sozialadäquanzklausel in §86 des Strafgesetzbuchs auch auf Games anwendbar ist. Unter strengen Voraussetzungen ist die Verwendung dieser Symbole erlaubt, nämlich dann, wenn es der Förderung von Kunst und Wissenschaft dient oder der politischen Aufklärung im Sinne der Verfassung. Auf diese Klausel berufen sich bislang in erster Linie Dokumentar- oder Lehrfilme, weshalb bspw. das Hakenkreuz in TV-Dokumentation über den zweiten Weltkrieg zu sehen ist.

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