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Erstes österreichisches Urteil definiert Lootboxen als illegales Glücksspiel

Ein Bezirksgericht im österreichischen Kärnten stuft FIFA-Lootboxen als Glücksspiel ein, da man die Spieler in den FUT-Packs auf einem Zweitmarkt mit Gewinn weitergeben kann. Der Kläger, der auf der PlayStationGeld ausgab, soll dieses nun zurück bekommen. Wird das Urteil rechtskräftig, könnte der Präzedenzfall im deutschsprachigen Raum Wellen schlagen.

Pascal Wagner06.03.2023 09:15
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FUT-Packs gelten laut dem Urteil als konzessionspflichtiges Glücksspiel, u.a. weil auf dem Zweitmarkt mit den Spielern Gewinne erzielt werden können. EA

Es ist das erste deutschsprachige Justizurteil, das Lootboxen als illegales Glücksspiel definiert: In der letzten Woche, am 26. Februar 2023, traf das Bezirksgericht der österreichischen Stadt Hermagor in Kärnten ein Urteil, nachdem Sony Interactive Entertainment verpflichtet ist, die 336,26 Euro eines Klägers zurückzuerstatten, die dieser für FIFA-Packs auf der PlayStation ausgegeben hatte. Mit der Begründung, das inhaltliche Ergebnis der FIFA-Packs sei vom Zufall abhängig und stelle eine vermögenswerte Leistung im Sinne des österreichischen Glücksspielgesetzes dar, weil die digitalen Fußballspieler auf einem Zweitmarkt gehandelt würden und dadurch eine Gewinnerzielung möglich sei, stufte das Gericht die FIFA-Lootboxen als Glücksspiel ein. Da Sony keine Glücksspiel-Konzession besitzt, seien die zwischen ihr und dem Kläger abgeschlossenen Verträge daher ungültig und die geleisteten Zahlungen rückforderbar.

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