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Medienanstalt geht gegen YouTube-Schleichwerbung vor

Werbung auf Plattformen wie YouTube unterliegt rechtlichen Grenzen, sagt Thomas Fuchs, Direktor der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein. Die Aufsichtsbehörde mahnt daher eine Reihe von Youtubern in ihrem Zuständigkeitsbereich ab, die unzulässige Schleichwerbung betreiben würden. Es droht ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro.

dara29.03.2017 09:29
Thomas Fuchs, Direktor der MA HSH
Thomas Fuchs, Direktor der MA HSH Bildwerkstatt Nienstedten Hamburg

Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) nimmt sich erneut der Schleichwerbungsproblematik auf Youtube an. Die Medienwächter gehen wegen nicht als solche gekennzeichnete Platzierung von werblichen Inhalten auf der Videoplattform vor. Im konkreten Fall geht es um den Youtuber "Flying Uwe". Der stellt in seinen Videos Fitnessprodukte seiner eigenen Firma vor, ohne diesen Umstand allerdings offenzulegen oder die Videos als Anzeige zu kennzeichnen. Damit verstößt er laut MA HSH gegen rundfunkrechtliche Werbebestimmungen.

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